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Allgemeine Geschäftsbedindungen
Alllgemeine Geschäftsbedingungen der Compact Industries GmbH und deren Unternehmensbereiche
§ 1 Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gelten die nachstehenden Bedingungen, welche auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Inhalt von Angeboten oder Verträgen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung durch die Firma Compact Industries GmbH bedarf es nicht. Vertreter oder Verkäufer der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche sind nicht befugt, irgendeine Änderung oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
§ 2 Angebot und Preise
An die Firma Compact Industries GmbH gerichtete Kaufangebote bzw. Bestellungen gelten als angenommen, soweit die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Angebots bzw. der Bestellung eine schriftliche Rechnungsstellung tätigt. Auftragsbestätigungen sind keine Lieferungs,- oder Erfüllungszusage. Dem Kaufangebote bzw. Bestellungen kann schriftlich widersprochen werden. Die Angebote, Auftragsbestätigungen von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche erfolgen stets freibleibend. Die Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Porto, Fracht und Transportverpackung Transportversicherungen. Alle vereinbarten und berechneten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die gültigen Preise am Tage der Lieferung maßgeblich.
Veröffentliche Angaben/Eigenschaften zu den jeweiligen Artikeln sind nicht Verbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. STVO Genehmigungen sind generell vor der Bestellung durch den Besteller anhand des Gutachtens zu prüfen. Gutachten sind über das jeweilige Unternehmen zur Prüfung erhältlich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche sind grundsätzlich zahlbar per Vorkasse oder Nachnahme bei Lieferung. Ist mit einzelnen Kunden eine Sondervereinbarung getroffen, so geraten diese bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Zahlungen des Käufers dürfen von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche zunächst auf ältere Rückstände angerechnet werden. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von vier Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben. Ist Ratenzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren Forderungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche aus anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ist auch berechtigt, in diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern. Der vorgenannte Absatz gilt entsprechend auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung
Grundsätzlich verpflichtet sich die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche zu keinerlei Lieferungsverpflichtungen wenn keine schriftliche Rechnunsstellung der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche über den Verkauf erfolgt ist. Vereinbarungen über Liefertermine und Fristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform, auch bei nachträglicher Änderung. Herstellung und oder Lieferungen von Produkten aus nicht im Zeitraum des Bestelldatums aktueller Fahrzeugmodelle sind generell Kundenspezifische Sonderanfertigungen und sind generell vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Die Liefertermine für nicht aktuelle Fahrzeugmodelle sind unbestimmt und auch unter Nennung eines Liefertermins nicht verbindlich. Alle Produkte die erst nach Kundenspezifikation gefertigt werden sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Die mit UB gekennzeichneten Artikel, oder Artikel nicht mehr aktueller Modelle, sind Kundenspezifikationen (Sonderanfertigungen) die keiner Nachlieferungsverpflichtung unterliegen. UB gekennzeichnete Produkte sind Sport oder Racing Artikel die vom Austausch oder Rückgabe ausgeschlossen sind. Sind Artikel betroffen die nach der STVO zulassungspflichtig sind empfehlen wir in jedem Fall vor dem Kauf eine Anfrage bei den zuständigen Eintragungsbehörden vorzunehmen, grundsätzliche haben diese Artikel keine Zulassung nach der STVO.
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche wird von ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder der Hersteller aus in seinem Bereich begründeten Umständen (Konkurs, Betriebs-Stilllegung, Sortiments - Änderungen u.ä.) nicht mehr liefert.
Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.), gleichwohl dies Umstände bei der Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche als auch der Besteller sind dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerungen länger als drei Monate andauern. Schadenersatzansprüche kann der Besteller aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht herleiten.
Wird auf Wunsch des Bestellers der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Bestellers begründet ist, nicht zustande, so ist die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen; die Lieferfrist gegenüber dem Besteller wird hierdurch um eine angemessene Frist verlängert. Nur wenn der Besteller die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ist auch zur Teillieferung berechtigt. Von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gelieferte Gegenstände sind auch dann anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen.
Werden die bestellten Waren nicht innerhalb von 7 Tagen bezahlt, hat die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche das Recht ohne weitere Folgen die Ware zu verkaufen.
§ 5 Versand - Gefahrübergang
Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche erfolgen auf Rechnung, Verantwortung und Gefahr des Bestellers. Versandart und Versandweg kann die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche nach freiem Ermessen bestimmen. Die Zusstellung erfolgt in der Regel über UPS, T-O-Flex o.a. eine Terminierte Anlieferung ist nicht möglich. Bei Artikel die wegen nicht antreffen an uns zurückgeliefert werden, hat der Besteller für den erneuten Kostenaufwand aufzukommen. Versandart und Versandweg von Rücksendungen mit geleisteten Kautionszahlungen kann der Kunde nach freiem Ermessen bestimmen. Warenlieferungen werden nur auf besondere Weisung des Bestellers transportversichert. Der Besteller trägt die Kosten für eine Transportversicherung, Transportverpackung sowie die Transportkosten. Rückerstattungen aus Kautionszahlungen werden im Fall eines Transportschadens erst zur Rückzahlung fällig, nachdem der Transporteur den Schaden abgewickelt hat. Auch eingeleitete Rückholbeauftragungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche entbinden den Kunden nicht von seiner Haftungsverpflichtung.
Der Rücksendungspflichtige haftet für die eine ausreichende Transportversicherung, Transportverpackung sowie die Transportkosten. Zusätzliche Transportversicherungen zur Sicherung der Gesamtschadenhöhe sind im Falle der Beauftragung über die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche schriftlich anzuzeigen. Der Rücksendungspflichtige ist in jedem Fall für die Schadensabwicklung im Falle eines Transportschadens verantwortlich. Wird aus Kulanzgründen eine Schadensabwicklung durch die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche getätigt geht die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche keine weiterleitende Verpflichtungen oder Haftung ein.
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche kann sich zu jeder Zeit aus Kulanzgründen getätigten Aktivitäten zurückziehen, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. Der Kunde hat zu jeder Zeit das Recht die Abwicklung eines Transportschadens selbst zu übernehmen.
Kann die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche für den Kunden keine einvernehmliche Abwicklung erzielen verpflichtet sich die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche nicht rechtliche Schritte auf deren Kosten zu übernehmen.
Werden gerichtliche Schritte auf Wunsch eingeleitet, hat der Kunde alle daraus entstehenden Kosten voll zu tragen unabhängig des Ausgangs. Die Kosten sind unmittelbar an den Beauftragten zu richten und werden von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche nicht vorgeleistet.Werden nicht die entstandenen Schäden im vollen Umfang ausgeglichen haftet der Kunde für den Fehlbetrag.
Rücksendungen aus Gründen die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, werden grundsätzlich Einlagerungskosten sowie die Verpackungskosten ggf. übernommene Transportkosten in Rechnung bzw. zum Abzug gebracht. Werden Transportkosten aus Rücksendungen an Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gestellt werden diese vom Rückerstattungsbetrag in Abzug gebracht ggf. unverzüglich zur Zahlung fällig. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche kann diese Kosten bis zu 2 Jahr, nach bekannt werden, in Rechnung stellen.
§ 6 Gewährleistung
Wir garantieren für die Qualität und die ordnungsmäßige Funktion der Produkte für eine Laufzeit von angegebenen Jahren beginnend, ab dem Tag des Kaufdatums gemäß den jeweiligen Herstellern. Dementsprechend werden alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen behoben. Die Garantieleistung erfolgt, nach unserer Wahl, durch Instandsetzung oder Austausch der mangelhaften Komponenten, der mangelhaften Teile oder des gesamten Produkts.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden an Teilen, die auf einen natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind bzw. Schäden oder Mängel, die durch Missbrauch herbeigeführt wurden bzw. auf einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch und/oder einer unsachgemäßen Wartung beruhen. Es kann keine Garantie auf wunschgemäßes Ausfallen bei Sonderanfertigungen nach Kundenangaben gegeben werden.
Ansprüche aus Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn die Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich, innerhalb der sich aus § 377 HGB ergebenden Fristen, schriftlich angezeigt und im einzelnen bewiesen werden. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche haften unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche wie folgt:
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche behalten sich vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Besteller verpflichtet, der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Eine ausführliche Beanstandungsdokumentation ist vorzulegen. Hierfür gelten nur, die von uns bzw. des jeweiligen Herstellers bereitgestellten Formulare, andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht.
Die Nachbesserungspflicht beginnt erst nach der Bereitstellung der komplett ausgefüllten Unterlagen sowie Bereitstellung verwertbarer Bilddokumentation der Beanstandung. Der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche bzw. Herstellern stehen mindestens drei Versuche zu, der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Für den Zeitraum der Nachbesserung ist der Kunde verpflichtet in einem angemessenen Zeitraum die Ware zur Verfügung zu stellen. Ersatzlieferungen für den Zeitraum können grundsätzlich nicht gestellt werden. Erst nachdem Nachbesserungsversuche allesamt fehlgeschlagen sind, ist der Besteller berechtigt, eine Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen.
Der Gewährleistungsanspruch beschränkt sich grundsätzlich auf den Wert der gekauften Waren, Ansprüche auf Ausfälle oder Schadensersatzleistungen Montageaufwendungen usw. sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Alle Rücksendungen müssen vorab schriftlich genehmigt werden
Rücksendungen ohne schriftliche Zustimmung der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche, werden generell nicht angenommen, alle daraus entstehenden Kosten sind vom Besteller zu tragen. Werden Rücksendungen ohne schriftliche Zustimmung angenommen und es entstehen daraus weitere Frachtkosten wie z.B. Weiterführung zum Hersteller zur Garantiebearbeitung hat der Versender die daraus entstandenen Kosten im vollem Umfang zu tragen. In den Garantieleistungen sind maximal die in der Lieferung in Rechnung gestellten Versandkosten erstattungspflichtig.
Bei allen Rücksendungen, Reklamationen von Lieferungen die nicht durch uns gefertigt wurden (so genannte Handelswaren) können nur durch den Bezugslieferanten bzw. deren schriftliche Zustimmung rückabgewickelt werden. In diesen Fällen werden vorausgeleistete Zahlungen erst nach Eingang der Ware durch schriftliche Bestätigung auf Unversehrtheit sowie Vollständigkeit und Richtigkeit des Bezugslieferanten rückerstattet.
Lieferungen an den Hersteller ohne schriftliche Bestätigung der Rücksendung bzw. der Rücksendungsnummer werden nicht angenommen bzw. entstandene Mehrkosten werden bei der Rückerstattung zum Abzug gebracht. Wird seitens des Herstellers ein fehlerhaftes Produkt geliefert, werden nur die von uns zuvor erhobenen Versandkosten rückerstattet, keine weiteren Kosten. Beschädigungen oder Verlust durch den eigenmächtigen Versand gehen im vollen Umfang zu Lasten des Versenders.
Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen ist. Generell wird keine Gewährleistung für Artikel gewährt, die eine Weiterverarbeitung durch zweite erhalten haben bzw. unterliegen diese Arbeiten nicht unseren Gewährleistungsverpflichtungen bzw. beschränkt sich im Kulanzfall auf die von uns gelieferten Warenzustand. Werden durch Weiterverarbeitungen unserer gelieferten Waren im Rahmen unserer Gewährleistung andere Produkte betroffen, unterliegen die keinerlei Rechtsansprüche.
Ein Gewährleistungsausschluss gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Waren von den Prospektangeboten. Nicht in der Straßenverordnung zugelassene Produkte so genannte Race Rennsportteile und kundenspezifische Sonderanfertigungen unterliegen keiner Gewährleistungspflicht und sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Bereitgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie Verwendungsdokumentationen stellen nur eine Prüfdokumentation des jeweiligen Herstellers dar und dokumentieren nur interne Verbauungs- und Prüfungsunterlagen. Sie sind keine Freigabe für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr.
Werden zusätzliche Unterlagen vom Hersteller/Lieferant oder der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche bereitgestellt hat das keine Auswirkung auf den Status Rennsportteile auf Beschaffenheit und Gewährleistungsverpflichtung.
Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers grundsätzlich unberührt.
Soweit die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Bestellers noch eine Rechtspflicht der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche anerkannt. Garantieleistungen werden nur durch Vorlage des originalen Kaufbelegs anerkannt. Weitergabe der Garantieansprüche an dritte ist nicht möglich.
Achtung: Bewahren Sie nach dem Kauf die Originalverpackung des Produkts und den vom Verkäufer ausgestellten Kaufbeleg auf.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Künftige Forderungen tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren zur Sicherung für den jeweils zugunsten der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche bestehenden Saldo an die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ab. Werden vom Besteller gelieferte Waren zusammen mit anderen, nicht der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gehörende Waren, veräußert, so erfolgt die Sicherungsabtretung nur in Höhe des von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware. Der Kunde bzw. Besteller darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen sind vom Besteller unverzüglich der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche mitzuteilen. Der Besteller hat darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche hinzuweisen.
Werden von der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche gelieferte Waren vom Besteller mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, dass die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwirbt. Der Besteller ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ist bei Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Anspruches auf Herausgabe der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Besteller ist berechtigt, die an die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche die zur Sicherung abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt.
Der Besteller ist verpflichtet, der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in ihren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlungs- oder Rücktrittserklärung; die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware selbst entstanden sind sowie Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist der Besteller nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 8 Vertragsanpassung - Rücktritt
Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. § 4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche eintreten. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche sind dann berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Besteller eine Vertragsanpassung ab, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Jedoch zur Ablehnung einer nur geringfügigen Vertragsanpassung ist der Besteller nicht berechtigt.
Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche kann ferner vom Vertrag
zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben oder ein
Antrag auf Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder
außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.
Im Falle des Rücktritts des Käufers gegenüber der Firma Compact Industries GmbH sowie deren
Unternehmensbereiche gilt ein Betrag von 15 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und
Vergütung für den entgangenen Gewinn als vereinbart. Für die Eingangsprüfung, Wiedereinlagerung uns
Systemaufnahme werden min. 50€ pauschal zum Abzug gebracht und sind nicht Erstattungsfähig. Bei
Sonderanfertigungen ist die Höhe des bereits in Arbeit befindlichen Gegenstandes zum Zeitpunkt des
Rücktrittes gültig. Herstellung und oder Lieferungen von Produkten aus nicht im Zeitraum des
Bestelldatums aktueller Fahrzeugmodell sind generell Kundenspezifische Sonderanfertigungen und
werden erst nach Zahlungseingang Kundenspezifische gefertigt und sind generell von Rückgaberecht
ausgeschlossen.Alle Produkte die erst nach Kundenspezifikation gefertigt werden sind generell vom Umtausch
ausgeschlossen. ZB. Sportendtöpfe mit optionalen Endrohren, Lenkräder mit Wunschfarbe, generell alle
Produkte die nach Bestellung gefertigt werden.Im Falle des Rücktritts der Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche könnendiese aus einem nach den Verkauf bekannt gewordenen, (wie z.B. nicht zulässigem Einsatz nach STVO zulassungspflichtigem Artikel sowie fertigungstechnisch) Sicherheitsgründen ohne weitere Verpflichtung (wie z.B. Schadenersatz und Vergütung für den entgangenen Gewinn) vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Firma Compact Industries GmbH sowie deren Unternehmensbereiche haben nach Zurücknahme des Kaufvertrags keinerlei Ansprüche an den Käufer.
§ 9 Aufrechnung - Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Sigmaringen.
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